Alle Informationen rund um die Kostenaufstellung

Auf dieser Seite haben wir alle Informationen für Sie gesammelt, die Sie beim Ausfüllen der Kostenaufstellungen inklusive Hausnebenkostenaufstellung und Abnehmer-Nutzerliste unterstützen. Wir erweitern diese Inhalte laufend für Sie.

 

Sie haben Fragen oder Wünsche, die über die Inhalte in dieser Hilfe hinausgehen? 

Unsere geschulten MitarbeiterInnen sind Ihnen gerne behilflich. Sie erreichen uns telefonisch unter 0512 / 5869 2280 10 oder per E-Mail unter kundenportal@techem.at.  

Schritt 1: NutzerInnenliste

Schritt 1: NutzerInnenliste

  • Haben Sie keine elektronische Übermittlung der Nutzerdatensätze (Datenaustausch) mit der Techem, starten Sie mit der Prüfung und Freigabe der Nutzerliste für die jeweilige Anlage, bevor Sie mit der Kostenübermittlung beginnen. Diese finden Sie im Menü links oben (1). Klicken Sie dann auf NutzerInnen-Liste (2) Das Prüfen, Anpassen oder Bestätigen der Nutzerliste pro Anlage ist zwingend erforderlich, auch wenn Sie keine Änderungen haben, ansonsten können Sie keine Kosten übermitteln.

    Sollten Sie eine elektronische Übermittlung der Nutzerdatensätze (Datenaustausch) mit der Techem für Ihre Anlagen haben, dann können Sie erst nach Übermittlung der Datensätze und nach Einspielung der Datensätze durch Techem (ca. 3-5 Werktage später) mit der Kostenübermittlung beginnen. Ihnen wird in der digitalen Kostenübermittlung bei den jeweiligen Anlagen angezeigt, dass die NutzerInnen-Datensätze seitens Techem eingespielt wurden und die Anlage ist ab diesem Zeitpunkt für die Kostenübermittlung auswählbar.

     


     

     

  • NutzerInnen-Liste prüfen: Sie können über den Anlegen-Button eine neue NutzerInnen-Liste anlegen bzw. mit der Prüfung der NutzerInnen beginnen (3) Wenn Sie eine neue NutzerInnen-Prüfung für eine Anlage auswählen, dann werden Sie seitlich in unserem Schritt-für-Schritt-Wizard durchgeführt. Bei der NutzerInnen-Liste beinhaltet dieser gesamt fünf Schritte. Erst nach Prüfung und Bestätigung aller fünf Schritte der NutzerInnen-Liste können Sie die Kosten für Ihre gewählte Anlage digital übermitteln.

     


     

     

     

  • Wählen Sie zuerst ein Gebiet. Sollten Sie im Kundenportal keine Gebiete definiert haben, dann wählen Sie das Gebiet „Alle“ (4), welches alle Ihre Liegenschaften beinhaltet. Sollten Sie sehr viele Anlagen haben, dann kann es hier zu einer Ladezeit von einigen Sekunden kommen, bis Ihre Liegenschaften wie im Screenshot angezeigt werden.

    Sie sehen auch, wenn es für eine Liegenschaft keine Übermittlung der NutzerInnen oder Kosten erfordert. Falls dies nicht der Fall ist, wählen Sie über den Button „Auswählen“ Ihre gewünschte Liegenschaft. Sie können hierfür auch die Suchleiste nutzen, wenn Ihre Liegenschaften bereits geladen wurden.
     


     

     

     

  • Bitte sehen Sie sich Ihren Abrechnungszeitraum und die Adressdaten Ihrer Liegenschaft genau an. Wenn alle Angaben korrekt sind, klicken Sie auf „Bestätigen und Weiter“ (5). Sollten Sie Änderungen vornehmen wollen, hinterlassen Sie bitte einen Kommentar dazu


     


     

  • Ihnen wird nun eine Liste aller NutzerInnen der Anlage angezeigt. Überprüfen Sie diese und nutzen Sie bei Bedarf den Button „NutzerInnen Wechsel“ für Änderungen. Zudem haben Sie die Möglichkeit, Vorauszahlungen (Akonto-Beträge) zu hinterlegen. Haben Sie alle Eingaben kontrolliert und sind zufrieden, bestätigen Sie bitte im unteren Bereich durch Klicken auf „Bestätigen & Weiter“ (6).

     


     

  • Sie haben alle Eingaben für die NutzerInnen der ausgewählten Anlage vorgenommen. Auf der Abschlussseite können Sie einen Kommentar hinterlassen. Um Ihre Daten an Techem zu senden, nutzen Sie den Button „Abschließen & Übermitteln“. Danach starten Sie mit der Kosten-Eingabe. Wählen Sie im Menü „Kostenaufstellung“ oder klicken sie folgenden Link.

     



     

  • Sobald Ihre NutzerInnenliste eingereicht ist, kann sie von Ihnen nicht mehr bearbeitet werden.

    Sollten Sie nachträglich Änderungen vornehmen wollen, erstellen Sie bitte einen Abänderungsantrag bei Techem.


     

Schritt 2: Kostenaufstellung

Schritt 2: Kostenaufstellung

  • Beginnen Sie mit der Übermittlung der Kosten. Wählen Sie in der oberen Navigation den Button „Anlegen“ und folgen Sie dem Prozess, ähnlich wie bei der NutzerInnen-Liste. Sie werden vier Basisschritte (A-D) und anschließend sieben detaillierte Schritte (1-7) der Kostenübermittlung erkennen.Beginnen Sie mit der Übermittlung der Kosten. Wählen Sie in der oberen Navigation den Button „Anlegen“ und folgen Sie dem Prozess, ähnlich wie bei der NutzerInnen-Liste. Sie werden drei Basisschritte (A-D) und anschließend sieben detaillierte Schritte (1-7) der Kostenübermittlung erkennen.

     


     

     

  • Gebietsauswahl: Starten Sie den Prozess, indem Sie Ihr Gebiet auswählen. Klicken Sie auf die entsprechende Option (1).

    Anlagenüberblick: Nachdem Sie Ihr Gebiet ausgewählt haben, warten Sie kurz, bis die Liste der Anlagen geladen ist. Sie werden erkennen können, welche Anlagen für die nächste Aktion in Frage kommen: Anlagen, bei denen die NutzerInnen-Liste erfolgreich übermittelt wurde, sind auswählbar (2). Diese werden deutlich hervorgehoben.

    Einschränkungen beachten: Bitte beachten Sie, dass Anlagen, für die keine NutzerInnenliste vorliegt, nicht für die Erstellung einer Kostenaufstellung ausgewählt werden können (3). Diese Anlagen werden in der Übersicht entsprechend gekennzeichnet.


     

  • Anschließend prüfen Sie im zweiten Schritt Ihren Abrechnungs- und Versorgungszeitraum. Auch hier können Sie einen Änderungskommentar hinterlassen oder über „Bestätigen“ (4) zur Übersicht Ihrer Eingaben gelangen. 

    Tipps:

    • Der Versorgungszeitraum Heizung darf nie außerhalb des Abrechnungszeitraums liegen.
    • Falls Sie den Versorgungszeitraum Heizung ändern, stellen Sie bitte sicher, dass dieser im Abrechnungszeitraum liegt. 

     


     

  • Sie können hier nochmals alle bisher eingegeben und ausgewählten Daten prüfen, Änderungskommentare hinterlassen oder über „Bestätigen“ (5) zu den letzten Einstellungen kommen.

     


     

  • Die einzelnen Blöcke wurden in sieben Schritte aufgeteilt. Sollten Sie einen Schritt nicht benötigen, weil Sie z.B. keine Kaltwasserkosten haben, können Sie diesen mit „Bestätigen & Weiter“ überspringen und Ihre Eingaben in diesem Schritt entsprechend leer lassen.

  • In diesem Bereich können Sie Ihre Energiekosten angeben. Sollten Daten zur Brennstoffart vorhanden sein, werden diese aus dem System geladen. Im Beispiel rechts ist bspw. Flüssiggas vorhanden (1)

     

    Sollte die Energieart nicht korrekt sein, können Sie Ihre hinzugefügten Energiearten jederzeit über das (x) Symbol wieder löschen (2). Bei lagerfähigen Brennstoffen müssen Sie den Anfangsbestand, etwaige Anlieferungen und den Restbestand angeben. Sollten weitere Anlieferungen unterjährig passiert sein, dann können Sie diese über „Anlieferung hinzufügen“ als einzelnen Block hinzufügen (3). Sollten Sie weitere Energiearten hinzufügen wollten, dann können Sie dies über den Button „Energieart hinzufügen“ durchführen (4)

     


     

     

    Wählen Sie im darauffolgenden Popup Ihren Brennstoff. Sie sehen nach Auswahl ebenfalls, ob dieser als lagerfähig oder nicht lagerfähig gekennzeichnet ist. Techem hat alle vorhandenen Brennstoffe im Menü mitaufgenommen. Etwaige neue Brennstoffe können Sie uns jederzeit im Kommentarbereich mitteilen.

     


     

     

    Im Bereich der Energiekosten haben Sie anschließend über den Schieberegler noch die Möglichkeit, „Zusätzliche Energiekosten“ (6) bekanntzugeben und über das (+) Icon weitere Kosten wie beispielsweise eine Energieabgabe zu definieren (7) und die Beschreibung/Firma inkl. Rechnungsdatum zu hinterlegen.

    Hier können Sie auch „Strom für Heizanlage“ auswählen (8) und anschließend einen Betrag eingeben oder einen Prozentwert und die Berechnung auf Basis Ihrer zuvor eingegeben Werte über durchführen lassen (9).

    Fahren Sie fort und definieren Sie die gesetzlich erforderlichen Angaben (10), zusätzliche Angaben zum Brennstoffmix (11) und bestätigen Sie nach der finalen Eingabe Ihrer Daten den ersten Block der Energiekosten mit „Bestätigen & Weiter“ (12).

     


     

  • Sonstige Kosten des Betriebs, die Heizung und Warmwasser gleichermaßen betreffen, werden bei „Heizung und Warmwasser“ erfasst (1).  Über Kosten hinzufügen (2) können jederzeit weitere Kosten hinzugefügt werden.

    Zusatzkosten (3) (4), die nur die Heizung oder nur das Warmwasser betreffen, können Sie in den entsprechenden Feldern eingeben.

    Sind Ihre Eingaben getätigt, springen Sie zum nächsten Kostenblock über „Bestätigen & Weiter“ (5)

     


     

     

    Tipps:

    • Sonstige Kosten des Betriebes sind alle übrigen Kosten des Betriebes, zu denen die Kosten für die Betreuung und Wartung einschließlich des Ersatzes von Verschleißteilen, nicht aber der Aufwand für die Errichtung, die Finanzierung, die Erhaltung oder Verbesserung der gemeinsamen Versorgungsanlage zählen. Im Regelfall werden die sonstigen Kosten unter Position 2.1 bekanntgegeben. Sie werden somit auf Heizung und Warmwasser umgelegt. 
    • Sonstige Kosten werden grundsätzlich zu 100% auf die Grundkosten umgelegt.
    • Zusatzkosten Heizung: Das sind alle Kosten, die ausschließlich den Verbrauchs- und/oder Grundkosten-Anteilen für die Heizung zugeordnet werden sollen. Hierbei ist unbedingt darauf zu achten, dass diese Kosten einem der drei Bereiche Verbrauchskosten, Grundkosten oder der Grundkostenregelung zugewiesen werden. 
    • Zusatzkosten Warmwasser: Das sind alle Kosten, die ausschließlich den Verbrauchs- und/oder Grundkosten-Anteilen für Warmwasser zugeordnet werden sollen. Hierbei ist unbedingt darauf zu achten, dass diese Kosten einem der drei Bereiche Verbrauchskosten, Grundkosten oder der Grundkostenregelung zugewiesen werden. 
  • Nun können Sie Ihre Kältekosten erfassen. Im ersten Block finden Sie die Energiekosten für die Kälte (1). Über „Kosten hinzufügen“ (2) können Sie weitere Zeilen einfügen.

    Im zweiten Block können Sie die sonstigen Kosten für Kälte erfassen (3). Sie finden im Dropdown (4) die möglichen Werte für diesen Bereich. Sollte kein Wert passen, können Sie „Sonstige Kosten“ aus dem Dropdown wählen und im Feld „Beschreibung / Firma“ Ihre Anmerkungen hinterlegen. Bestätigen Sie anschließend wieder über „Bestätigen & Weiter“ (5).

     


     

     

    Tipps:

    • In den Kältekosten sind die Energiekosten, welche mit der Kälteversorgung im Zusammenhang stehen, einzutragen.
    • Ebenso sind alle übrigen Kosten für die Kälteversorgung, zu denen die Kosten für die Betreuung und Wartung, einschließlich des Ersatzes von Verschleißteilen, nicht aber der Aufwand für die Errichtung, die Finanzierung, die Erhaltung oder Verbesserung der gemeinsamen Versorgungsanlage zählen, einzutragen.
  • Kaltwasser/Kanalkosten (1) können in diesem Bereich einerseits durch Beträge (2) erfasst werden, andererseits ist aber auch das Bekanntgeben eines „Preis pro Einheit/m3“ möglich. Selektieren Sie dazu das entsprechende Feld über den Schieberegler (3).

    Die gilt auch für den Block „Kaltwasser für Warmwasser“.

    Um zum nächsten Schritt zu kommen, klicken Sie erneut auf „Bestätigen & Weiter“ (4).

     


     

     

    Tipps:

    • Im Falle der Beauftragung einer verbrauchsabhängigen Kaltwasserkostenaufteilung ist die Position "Kaltwasser" mit den Bezugskosten für Kaltwasser zu befüllen.

    • Kaltwasser wird wie die Hausnebenkosten mit 10% MWST besteuert 

  • In diesem Schritt werden bekannte Daten aus den Systemen der Techem geladen (1). Bei Bedarf können Sie hier Änderungen oder Eingaben zu den Warmwasserberechnungen erfassen (2).

    Bei nicht bearbeitbaren Feldern können Sie einen Änderungskommentar hinterlassen. Sollten die Warmwassserbereitungskosten in den Betriebskosten enthalten sein, werden Sie darauf hingewiesen (3).

    Um zum nächsten Schritt zu kommen, klicken Sie erneut „Bestätigen & Weiter“ (4)

     


     

     

    Tipps:

    • Wenn in der wirtschaftlichen Einheit bzw. Liegenschaft auch Warmwasser abgerechnet wird, prüfen Sie bitte in dieser Rubrik die einzelnen Felder auf ihre Gültigkeit bzw. ändern Sie diese bei Bedarf.
    • Bei allen Arten der Warmwassererrechnung, wo der Anteil aus der Menge bezogen wird, muss diese zwingend vorhanden sein.
    • Wenn bisher kein Warmwasser abgerechnet wurde, sind die Felder "Mittlere Warmwassertemperatur" und "Prozentsatz Warmwasser" leer und enthalten keine Werte. In diesem Fall können Sie die fehlenden Werte im "Änderungskommentar" angeben. 

  • In diesem Schritt kann die Grundkostenregelung angepasst werden. ACHTUNG: Beachten Sie bitte, dass lt. HeizKG NEU der Verteilungsschlüssel 30/70 als Standardwert Anwendung findet.

    Sollten Ihre Daten nicht plausibel sein, oder außerhalb des gesetzlichen Normbereichs, werden Sie entsprechend darauf hingewiesen (1) (2).

    Über „Bestätigen & Weiter“ kommen Sie zu Schritt 7 (3).

     


     

  • In diesem Schritt werden die Hausnebenkosten erfasst und aufgeteilt. 

    Über den Button „Hausnebenkosten hinzufügen“ können Sie einen neuen Datensatz erstellen. Wählen Sie danach die Weiterverrechnungsart (1).  
    Die NutzerInnen werden von Ihren übermittelten Daten geladen (2). Sie können einen Zusatzkommentar unter „Beschreibung/Firma“ eintragen (3)
    Bei der Auswahl von Pauschalbeträgen beachten Sie bitte, dass die Einzelbeträge bei den NutzerInnen (4) in Summe den Gesamtbetrag ergeben müssen.

    Über „Bestätigen & Weiter“ kommen Sie nun zum letzten Schritt – der Übersicht und der Übermittlung an Techem.

     


     

    Tipps:

    • Die Hausnebenkostenaufstellung ist nur dann auszufüllen, wenn Sie die Techem Messtechnik GmbH damit beauftragt haben. 

    • Lassen Sie die Hausnebenkosten über die Techem Messtechnik GmbH abrechnen, prüfen Sie bitte die Angaben auf der Hausnebenkostenaufstellung und ändern Sie diese bei Bedarf.

  • Bitte erfassen Sie Ihre Kontaktdaten, bei Bedarf erfassen Sie einen Kommentar und Klicken dann auf „Abschließen & Übermitteln“. Bestätigen Sie nochmals im Popup.

     


     

     

Allgemeines zum Kostenreporting

Allgemeines zum Kostenreporting

  • Die Kostenaufstellung ist eine Aufstellung der Versorgungskosten, die zu einer Liegenschaft oder Nutzeinheit anfallen.

    Die Kostenaufstellung muss alle in der Abrechnungsperiode gegenüber den verschiedenen Lieferanten fällig gewordenen Versorgungskosten umfassen. 

  • Sollten Sie eine elektronische Übermittlung der Nutzerdatensätze mit der Techem für Ihre Anlagen haben, dann können Sie erst nach Übermittlung der Datensätze und nach Einspielung der Datensätze durch Techem (ca. 3-5 Werktage später) mit der Kostenübermittlung beginnen.

    Ihnen wird in der digitalen Kostenübermittlung bei den jeweiligen Anlagen angezeigt, dass die NutzerInnendatensätze seitens Techem eingespielt wurden und die Anlage ist ab diesem Zeitpunkt für die Kostenübermittlung auswählbar.

     

  • Die Abrechnung hat alle in der Abrechnungsperiode gegenüber den Lieferanten fällig gewordenen Versorgungskosten (siehe unten) zu umfassen.
    Die Summe aller unter den Punkten 1 bis 4 eingetragenen Kostenpositionen ist unter der Position Gesamtbetrag anzuführen.
    Sind die fällig gewordenen Versorgungskosten überwiegend einer anderen Abrechnungsperiode zuzuordnen, so dürfen Sie eine Rechnungsabgrenzung vornehmen. Bei Energieträgern mit Bevorratung (beispielsweise Öl oder Biomasse) hat immer eine Rechnungsabgrenzung zu erfolgen.

  • Das HeizKG gilt zwingend für die Aufteilung der Versorgungskosten in Gebäuden und wirtschaftlichen Einheiten mit mindestens vier Nutzungsobjekten, die durch eine gemeinsame Versorgungsanlage mit Wärme, Warmwasser oder Kälte versorgt werden und mit Vorrichtungen zur Ermittlung der Verbrauchsanteile ausgestattet oder auszustatten sind. 

    Wird von einer gemeinsamen Versorgungsanlage Wärme sowohl für die Heizung als auch für Warmwasser bereitgestellt, so hat der Abgeber die Versorgungskosten für Heizung und Warmwasser gemäß dem Wärmeverbrauch für die Heizung einerseits und für das Warmwasser andererseits zu trennen. Diese Trennung hat nach den Ergebnissen der Messung des jeweiligen Wärmeverbrauchs durch den Stand der Technik entsprechende Vorrichtungen zu erfolgen. 

    Ist diese Messung aus technischen Gründen nicht möglich, stehen folgende Alternativen zur Verfügung:

    • (Rechnerische) Ermittlung nach einem Verfahren, welches dem Stand der Technik entspricht oder
    • Aufteilung der Anteile von Versorgungkosten für Heizung und Warmwasser im Verhältnis von 70 % für Heizung und 30 % für Warmwasser (dieses Verhältnis kann für folgende Abrechnungsperioden durch einstimmige Vereinbarung mit allen Abnehmern in der Bandbreite von mindestens 50 % und höchstens 70 % für Heizung abgeändert werden).

    Eine Aufteilung der Energiekosten für Heizung und Warmwasser erfolgt zu 65 % nach den Verbrauchsanteilen und zu 35 % nach der versorgbaren Nutzfläche. Auch dieser Satz ist für folgende Abrechnungsperioden durch einstimmige Vereinbarung in der Bandbreite von mindestens 55 % bis höchstens 85 % nach Verbrauchsanteilen abänderbar. 

    Die sonstigen Kosten des Betriebes, die restlichen Energiekostenanteile und eine bei Wärmelieferungen (zB Fernwärme) vom Lieferanten nicht verbrauchsabhängig abgerechnete Preiskomponente (zB Grund- und Messpreis) sind für Heizung, Warmwasser und Kälte nach der versorgbaren Nutzfläche der versorgten Nutzungsobjekte aufzuteilen. 

    Zur versorgbaren Nutzfläche gehören alle Räume innerhalb der versorgten Nutzungsobjekte (Wohnung/Geschäft) in Quadratmetern. Ausgenommen davon sind offene Loggien, Terrassen und Balkone sowie Abstellplätze für Kraftfahrzeuge, sofern diese nicht von einer gemeinsamen Versorgungsanlage mit Wärme oder Kälte versorgt werden. 

    Über die einer Abrechnungsperiode zugeordneten gesamten Versorgungskosten ist spätestens sechs Monate nach Ablauf der Abrechnungsperiode eine schriftliche Abrechnung zu erstellen . Wir bitten Sie, uns die Kostenaufstellung (sowie die Abnehmer-Nutzerliste) vollständig und rechtzeitig zu
    retournieren.

  • Gemäß § 18 Abs 1 Z 1a HeizKG sind auf der Abrechnungsübersicht (Kostenaufstellung) die geltenden tatsächlichen Preise der Energieträger bis zum Stichtag des Zeitpunktes der Ablesung, bei Energieträgern mit Bevorratung die tatsächlich gezahlten Preise, anzuführen.

    Wird unter der Position "Gesetzlich erforderliche Angaben" ein tatsächlicher Preis eingetragen, wird dieser auch in der Abrechnung angedruckt. Unterbleibt die Angabe, ermitteln wir den anzugebenden Preis wie folgt: Energiekosten / Brennstoffmenge = tatsächlicher Preis des Energieträgers. Wenn Sie der Abrechnung eine Beilage zum Brennstoffmix gemäß § 18 Abs 1 Z 1b HeizKG beilegen, so kreuzen Sie entsprechend "JA" an. Wir werden daraufhin auf der Abrechnung einen Hinweis auf Ihre Beilage andrucken.

    Bitte beachten Sie, dass durch die Techem keine sachliche Prüfung der Umlagefähigkeit der einzelnen Kostenpositionen erfolgt.

  • Die Summe aller in den einzelnen Punkten der Kostenaufstellung 1 bis 4 eingetragenen Kostenpositionen wird unter der Position "Gesamtbetrag" automatisch summiert.

    Sind die fällig gewordenen Versorgungskosten überwiegend einer anderen Abrechnungsperiode zuzuordnen, so dürfen Sie eine Rechnungsabgrenzung vornehmen. Bei Energieträgern mit Bevorratung (beispielsweise Öl oder Biomasse) hat immer eine Rechnungsabgrenzung zu erfolgen. 

  • Sie haben Fragen oder Wünsche, die über die Inhalte in dieser Hilfe hinausgehen? Unsere geschulten MitarbeiterInnen sind Ihnen gerne behilflich.

    Sie erreichen uns telefonisch unter 0512 / 5869 2280 10 oder per E-Mail unter kundenportal@techem.at.  

Mögliche Abrechnungsarten im Zusammenhang mit Mehrwertsteuer

Mögliche Abrechnungsarten im Zusammenhang mit Mehrwertsteuer

  • Die Kostenanteile Heizung, Warmwasser und Hausnebenkosten werden je Wärmeabnehmer getrennt als Nettobetrag errechnet, eine Berücksichtigung der Mehrwertsteuer ertolgt nicht. Vorauszahlungen werden als Nettobeträge behandelt. Alle Kostenangaben und Vorauszahlungen sind daher netto (vorsteuerentlastet)bekanntzugeben.

  • Die Kostenanteile Heizung, Warmwasser und Hausnebenkosten werden je Wärmeabnehmer getrennt als Nettobetrag errechnet und die gesetzliche Mehrwertsteuer - getrennt ausgewiesen - zugeschlagen. Vorauszahlungen werden als Beträge inklusive Vorsteuer behandelt. Resultierend daraus ist der Saldo inklusive Mehrwertsteuer. Die Kostenangaben sind netto (vorsteuerentlastet), die Vorauszahlungen hingegen inklusive Vorsteuer bekanntzugeben. 

  • Die Kostenanteile Heizung, Warmwasser und Hausnebenkosten werden je Abnehmer getrennt als Nettobetrag errechnet, die Vorauszahlungen abgezogen und den dadurch entstehenden Saldi die gesetzliche Mehrwertsteuer - getrennt ausgewiesen - zugeschlagen. Alle Kostenangaben und Vorauszahlungen sind netto (vorsteuerentlastet) bekanntzugeben. 

  • Die Kostenanteile Heizung, Warmwasser und Hausnebenkosten werden je Wärmeabnehmer getrennt als Nettobetrag errechnet. Gemäß Ihrer Kennzeichnung (auf der Abnehmer-Nutzerliste) der unterschiedlich abzurechnenden Wärmeabnehmer erfolgt die weitere Behandlung als Netto-, Brutto oder Besondere Bruttoabrechnung. Die Kostenangaben sind dabei generell netto, die Vorauszahlungen bei Netto- und besonderer Bruttoabrechnung - netto (vorsteuerentlastet), bei Bruttoabrechnung inklusive Vorsteuer bekanntzugeben. 

  • Die Kostenanteile Heizung, Warmwasser und Hausnebenkosten werden je Wärmeabnehmer getrennt als Inklusivbetrag errechnet, die darin enthaltene Mehrwertsteuer (Vorsteuer) wird nicht ausgewiesen. Vorauszahlungen werden als Inklusivbeträge behandelt. Resultierend daraus ist der Saldo inklusive Mehrwertsteuer (Vorsteuer). Alle Kostenangaben und Vorauszahlungen sind daher inklusive Vorsteuer bekanntzugeben